Verfasst von:
Miguel am
11.08.2008 13:04
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THEMA: Darf Student Rechnung stellen |
Hallo,
ich bin Einzelunternehmer und habe
zur Zeit viel bürokratisches Einzupflegen (Sortieren/Wegwerfen/Entsorgung). Ein Bekannter (Student) hat sich mir angeboten für die 2-3 Tage Arbeit.
Jetzt stellt sich die Frage:
Kann er mir eine Rechnung ausstellen für seinen Aufwand?
Er hatte letztes Jahr für mich Dokumente zu Kundenfirmen transportiert und dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150€ erhalten.
Nicht, dass es später heisst, dass er bei mir eine Art Beschäftigung nachgeht, weil er alle 8 Monate mal für mich was macht.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
Hinweis: Die Frage kommt aus Deutschland ;-)
Gruß
michel |
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Verfasst von:
Klaus Hagn am
11.08.2008 13:04
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THEMA: Re: Darf Student Rechnung stellen |
Hallo nach Deutschland,
in Östereich könnte Ihr Student jedenfalls für die Tätigkeit eine Rechnung ausstellen (aber bitte ohne Umsatzsteuer). Es ist zur Abgrenzung von einem Angestelltenverhältnis bei dieser Tätigkeit vor allem wichtig, dass keine organisatorische Eingliederung stattfindet.
Solange er also nur sporadisch für Sie tätig ist würden Sie in Österreich kein Problem (vor allem mit der Sozialversicherung) bekommen.
Ich will mich da jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich kann mir schon vorstellen, dass in Deutschland der Fall ähnlich liegt.
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