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Verfasst von: andreasa am 23.07.2008 10:59
 


THEMA:  Programmierdienstleistung in einem Drittland
Hallo, Ich habe folgende Frage: Ich bin selbständiger Softwareentwickler und Vorsteuerabzugsberechtigt. Es gibt nun Internetplattformen wo man Projekte eintragen kann für welche sich dann Personen oder auch Firmen melden, die dieses Projekt ausführen möchten. Man wählt dann jemanden aus und am Ende wird online per Kreditkarte bezahlt. Es existiert kein Vertrag und vorerst keine Rechnung. Weiters sind die Dienstleister in einem Drittland. Meine Frage lautet nun: Wie bekomme ich das in meine Buchhaltung und worauf muss ich speziell achten (Zoll, Ust, Bezeichnung der Tätigkeit usw?). Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Vielen Dank, Andreas
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