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Verfasst von: willwissen am 25.07.2008 11:32
 


THEMA:  Hilfe! Geschäftsführervertrag
Hallo! habe eine frage: wer schreibt und unterschreibt bei einer kleinen GmbH bzw. Ein-Mann-GmbH den Geschäftsführervertrag? also ist es erlaubt bzw. möglich, dass der geschäftsführer seinen geschäftsführervertrag selber unterschreibt? oder muss ein notar oder gerichtlicher rechtspfleger den gf-vertrag beglaubigen? ich kenne mich da überhaupt nicht aus, wie funktioniert das? bin für alle antworten sehr dankbar!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.07.2008 11:32
 


THEMA:  Re: Hilfe! Geschäftsführervertrag
Sie könnten einmal rechts und einmal links unterschreiben. Um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen wäre eine notarielle Beglaubigung von Vorteil. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
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