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Verfasst von: berndwegi am 30.07.2008 06:36
 


THEMA:  paar fragen zu kindergeld und steuer
guten tag, Vor 2 Jahren habe ich diese Steuerberaterstunde vom WKO in anspruch genommen. Damit bin ich die letzten 2 Jahre gut zurecht gekommen. Dieses Jahr ist es allerdings etwas komplizierter und ich kenn mich nicht mehr aus. der/die mir die fragen beantwortetn kann übrweise ich auch gerne 30 euro. Letztes jahr ging sich das mit den grenzen gut aus...umsatzgrenze, gewinngrenze, kindergeldsgrenze, ..hatte ca. 9300 euro gewinn. Bis jetzt habe ich keine mwst verrechnet und alles honorarnoten geschrieben. Ich hab mir alles vom letzten jahr in einem excel file zusammengschrieben finde aber 1- 2 rechnungen nicht mehr was passiert wenn mich dann mal das finanzamt kontrollieren will? Die umsatzgrenze ist ja jetzt bei 30 000 euro aber da bin ich in diesem jahr bereits drüber. Mit meinen bisherigen projekten komme ich in diesem jahr auf einen umsatz und zugleich gewinn auf euro 31 288. Ich bin momentan zum auslandssemester auf bali und werde ende august nach hause kommen. ab dem 25. August werde ich bei einer firma mein praktikum beginnen - dort werde ich monatl. Netto euro 1903 bekommen. Die firma wollte, dass ich bis dahin bereits 250 (euro 2849) stunden online absolviere (das hab ich auch bereits erledigt). Das praktikum ist in kärnten – dort werde ich ein auto benötigen um flexibel zu sein. Das würde mich euro 17 200 kosten (in dem fall kann man sich auch keine 20% mwst sparen oder?). Wie sieht das mit Kindergeld aus? Wieviel steuern werde ich bezahlen müssen? Kann ich das Auto abschreiben und auf wieviel Jahren? Kann ich die Mwst ausweisen? Kann ich die laufenden kosten des autos abschreiben (parkplatz, benzin, versicherung)? Muss ich mein Kleinstunternehmen umstellen, dass ich Mwst verrechen muss und mir die wieder vom finanzamt holen kann? Sollte ich etwas beachten wie ich im nächsten Jahr wahrscheinlich weniger verdienen werde weil ich diplomarbeit schreiben muss und mir noch gar nichts icher bin ob ich mein gewerbe fortführe oder irrgendwo als angestellter weitermachen werde? Mein hauptarbeitsplatz meiner tätigkeit ist meine wohnung für welche ich 450 euro monatl bezahle – kann ich davon was abschreiben? danke und liebe grüße aus dem südosten :) bernd
Verfasst von: jeannie am 30.07.2008 06:36
 


THEMA:  Re: paar fragen zu kindergeld und steuer
Das sind aber viele Fragen auf einmal und wohl auch nur in einem direkten Gespräch zu beantworten. Hier nur einige Schlagworte: USt: 1 x in 5 Jahren darf man die 30.000,- um 15 % übersteigen, sonst muß nachverrechnet werden. Umsatz ist gleich Gewinn kann ich fast nicht glauben (Fahrtkosten, PC, Telfon, Porto, ...)? Freiwillige Umstellung auf USt.-Pflicht hat keinen Sinn, wenn Sie keine Ausgaben haben. Sind Sie beim Praktikum selbstständig oder angestellt? Bzw. läuft ihre Firma während des Praktikums weiter? Autokauf wird auf 8 Jahre abgeschrieben - wenn es ein Betriebsfahrzeug ist. Ich verstehe aus Ihrer Anfrage eher, dass Sie es für Ihr Praktikum (angestellt) nutzen werden, gilt also als Privatfahrzeug. Hier käme evtl. Pendlerpauschale und km-Geld für Dienstfahrten in Frage. Ungeachtet dessen, können Sie USt. des Autokaufs/der Autokosten nie als Vorsteuer geltend machen (außer Taxi, Leichenwagen, ...). lg jeannie
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