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Verfasst von: Pfeiffer am 28.07.2008 12:23
 


THEMA:  Umsatzsteuer- Einkommensteuererklärung
Ich gehe Teilzeit arbeiten und beziehe eine Witwenpension.(Jahreseinkommen gesamt:Brutto: EUR 22.000,--) Die Lohnsteuer daraus zahle ich regelmäßig an das Finanzamt. Nun versuche ich mir noch ein Standbein aufzubauen ( selbständig im Verkauf ) Dieser Zusatzverdienst lag 2007 unter EUR 700,-- Das Finanzamt verlangt nun von mir eine Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung. Falle ich damit nicht unter Kleinunternehmen ? Umsatz weit unter EUR 30.000,-- Kann ich diesen Zusatzverdienst in meiner Arbeitnehmerveranlgung anführen, oder muss ich die verlangten Erklärungen einsenden. Danke im Voraus mit freundl. Grüssen
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.07.2008 12:23
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer- Einkommensteuererklärung
Wenn Sie das Finanzamt auffordert, müssen Sie die verlangten Steuererklärungen abgeben.
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