Ich gehe Teilzeit arbeiten und beziehe eine
Witwenpension.(Jahreseinkommen gesamt:Brutto: EUR 22.000,--)
Die Lohnsteuer daraus zahle ich regelmäßig an das Finanzamt.
Nun versuche ich mir noch ein Standbein aufzubauen ( selbständig im Verkauf )
Dieser Zusatzverdienst lag 2007 unter
EUR 700,--
Das Finanzamt verlangt nun von mir
eine Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung.
Falle ich damit nicht unter Kleinunternehmen ?
Umsatz weit unter EUR 30.000,--
Kann ich diesen Zusatzverdienst in meiner
Arbeitnehmerveranlgung anführen, oder muss
ich die verlangten Erklärungen einsenden.
Danke im Voraus
mit freundl. Grüssen
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