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Verfasst von: stef am 07.08.2008 16:54
 


THEMA:  freies dienstverhältnis - werkvertrag
Hallo... Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen... Ich arbeite zum einen mit Werkvertrag und zum anderen arbeite ich einmal in der Woche als Vortragende. Da bekomme ich jedes Monat eine Abrechnung auf der "freies Dienstverhältnis" steht...vertraglich habe ich nur eine "Honorar-Rahmenvereinbarung" und keinen Dienstvertrag o.ä. Bin ich da jetzt ein freier Dienstnehmer und besteht für mich dann die Möglichkeit des opting in in die Krankenversicherung? Ich war der Meinung, dass man als freier Dienstnehmer das tun kann, aber auf der GKK hat man mir gesagt, dass ich das nicht kann, aber leider keine Begründung dazu. Ich würde gerne wissen, wie ich in der Fa. arbeite? Zum anderen: ich verdiene mit Werkvertrag ca. 5000 euro und mit dem anderen "freien Dienstverhältnis" ca. 2000 Euro jährlich... Die Grenze für die SV beträgt ja 4.188 euro... muss ich da beide einkünfte dazu zählen? Mir wurde gesagt, dass einkünfte aus dem freien dienstverhältnis da nicht dazu gehören... ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 07.08.2008 16:54
 


THEMA:  Re: freies dienstverhältnis - werkvertrag
Wenn Sie ein freies Dienstverhältnis haben,dann sind Sie bei der GKK pflichtversichert.Für die Grenze von € 4188,--sind nur die Einkünfte aus dem Werkvertrag heranzuziehen.
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.08.2008 16:54
 


THEMA:  Re: freies dienstverhältnis - werkvertrag
Wenn es sich um ein freies DV handelt, sollten Sie von Ihrem Dienstgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung bekommen haben. Dort ist festgehalten, ob es sich um ein "geringfügiges Dienstverhältnis" handelt; in diesem Fall unterliegt das Dienstverhältnis nicht der Sozialversicherung!!
Verfasst von: stef am 07.08.2008 16:54
 


THEMA:  Re: freies dienstverhältnis - werkvertrag
danke für die antworten... es ist kein "geringfügiges DV" und demnach kann ich mich nicht um die 50 euro versichern... aber zu dem einkommen, was für die 4188 Euro grenze relevant ist, muss ich es trotzdem nicht dazu rechnen, oder? danke nochmal!
Verfasst von: stef am 07.08.2008 16:54
 


THEMA:  Re: freies dienstverhältnis - werkvertrag
Danke für die Antworten. Versicherungstechnisch werde ich mich nun selber versichern. Für meinen Jahresausgleich zählen die Einnahmen aus dieser Tätigkeit aber nicht zu den Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Da ja ein DV besteht, oder?
Verfasst von: karin am 04.07.2012 20:41
 


THEMA:  freies dienstverhältnis - werkvertrag

hallo wer kann mir helfen ich habe ein freies dienstverhältniss  da steht das ich 5 tage  20stunden pro woche arbeite! bin ich jetzt normal krankenversichert? oder wie läuft das jetzt? und wenn ich nicht mehr möchte kann ich dann in die arbeitslose gehen??? ich habe auch ein kind! bitte um schnelle antwort weil kenn mich da gar nicht mehr aus lg karin

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