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Verfasst von: Wallner am 01.08.2008 13:44
 


THEMA:  Vollmacht Finanzamt
Ein neuer Kunde will, daß ich für ihn die Steuernummer am Finanzamt löse bzw. alle Finanzamtsgänge für ihn als sein Vertreter erledige. Was muss dazu in der Vollmacht extra drinnen stehen, damit die Finanz dies auch akzeptiert? Explizit steht nirgends, dass SBB´s das nicht dürfen. Zumindest habe ich nichts gefunden. Kann mir hier jemand helfen?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 01.08.2008 13:44
 


THEMA:  Re: Vollmacht Finanzamt
Nun, wenn ich das Berufsgesetz richtig interpretiere, dann ist die Vertretung gegenüber dem Finanzamt ausdrücklich ausgenommen, abgesehen von der Umsatzsteuer. Daher würde ich eine Kooperation mit einem Steuerberater vorschlagen, der dann diese Teile übernehmen kann. lieben Gruß Claudia Hochweis
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