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Verfasst von: Thomas Ecker am 05.08.2008 14:35
 


THEMA:  Verkauf Eigentumswohnung
Hallo. Ich brächte Hilfe. Ich habe letzte Jahr 2007 eine geerbet Eigentumswohnung (erworben 1996: Erbschaft 2000), welche ich bisher vermietet hatte (bis 2006) verkauft. Diese wurde mit Fremdmitteln finanziert, und ich musste 2006 nochmals in die Instandhaltung investieren. Diese beiden Positionen (Fremdmitteln & Instandhaltungskosten)habe ich bei der Vermietung geltend gemacht. Wie muss ich nun den Verkauf darstellen? Die gesamten Instandhaltungskosten und Rückführung der Kredite dem Kaufpreis gegenüberstellen? Was ist der Kaufpreis? Bitte um kurze Hilfe
Verfasst von: Klaus Hagn am 05.08.2008 14:35
 


THEMA:  Re: Verkauf Eigentumswohnung
Hallo Thomas, wenn die Eigentumswohnung nicht Teil eines betrieblichen Vermögens ist, hat der Verkauf auch grundsätzlich keine steuerlichen Auswirkungen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: im Fall der Veräußerung von Privatvermögen ist ein eventuell anfallender Veräußerungsgewinn steuerhängig, wenn die Veräußerung in die Spekulationsfrist fällt. Bei Gebäuden beträgt die Spekualtionsfrist grundsätzlich 10 Jahre. Bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft) wird hinsichtlich des Erwerbszeitpunkts auf den Rechtsvorgänger abgestellt. In Ihrem Fall (Anschaffung 1996) ist die normale Spekulationsfrist daher abgelaufen und eine Veräußerung könnte einen steuerfreien Vorgang darstellen. Wurden jedoch seit der Anschaffung Instandhaltungsaufwendungen getätigt, die nicht sofort abgesetzt sondern über eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt wurden verlängert sich auch die Spekulationsfrist auf 15 Jahre. Zusätzlich wären sg "besondere Einkünfte" anzusetzen. In diesem Fall sollten Sie jedenfalls einen Berater vor Ort aufsuchen. Mit freundlichen Grüßen
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