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Verfasst von: Herbert Gruber am 05.08.2008 08:21
 


THEMA:  Devisen / Forex - Besteuerung
Hallo! Wie sind Einkünfte aus dem Handel mit Devisen zu versteuern, wenn das entsprechende Konto bei einem Anbieter im Ausland geführt wird? Mir ist die Besteuerung so weit klar, dass die erzielten Gewinne wohl in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden müssen, und zum jeweils persönlichen Steuersatz versteuert werden. Im Devisenhandel passiert es aber immer wieder, dass nach dem Halten und dem darauf anschließenden Verkauf einer Position eine kleine Summe an Zinsen dem Konto gutgeschrieben werden. Das können je nach eingegangener Positionsgröße und Haltedauer ein paar Cent oder auch mehr sein. Zählen diese geringen Summen, die auch immer wieder anfallen, ebenfalls zu den mit dem persönlichen Steuersatz zu versteurnden Einkünfte, oder handelt es sich hierbei um Zinserträge, die mit dem fixen Steuersatz von 25 % zu versteuern sind? Letzteres nämlich würde die Sache für mich kompiizierter machen, da eine ausländische Bank die KESt natürlich nicht einbehält und die 25 % deshalb selber abzuführen wären? Ich wäre dankbar, wenn mir jemand in dieser Frage weiterhelfen könnte.
Verfasst von: abel am 05.08.2008 08:21
 


THEMA:  Re: Devisen / Forex - Besteuerung
Meiner Meinung nach: Die Besteuerung des Gesamtbetrages kann mit Einkommensteuererklärung erfolgen, da die KEst nur eine Form der Einkommensteuer ist. So können ja auch z.B. Personen ohne Einkommen bei einem Sparbuch an Stelle der KEst mit der Einkommensteuererklärung veranlagen. lg abel
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