Verfasst von:
Markus M. am
11.08.2008 12:47
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THEMA: Kleinunternehmer mit fast 40.000 Euro Umsatz |
Hallo,
ich hab folgendes Problem:
Ich bin Kleinunternehmer und habe in diesem Jahr schon knapp 36.000 Euro eingenommen. Selbts wenn ich ein paar Einkünfte auf das nächste Jahr verschiebe, werde ich dieses Jahr wohl so um die 40.000 Euro Umsatz machen. Rechnungen stelle ich derzeit ohne USt. aus.
Bekomme ich nun Probleme mit dem Finanzamt, da ich ja dann eigentlich kein Kleinunternehmer mehr bin?
Was kann man bei meinem Problem am Besten machen?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
11.08.2008 12:47
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THEMA: Re: Kleinunternehmer mit fast 40.000 Euro Umsatz |
Sie dürfen die Grenze einmalig um 15 % überschreiten:
€ 30.000,-- + 15 % = 34.500,-- (gilt als Nettobetrag)
Sie dürfen den diesbezüglichen Bruttobetrag als Grenze annehmen:
€ 34.500,-- + 20 % = 41,400,--
Für das kommende Jahr würde ich Ihnen aber dann dringend empfehlen MIT Ust zu verrechnen, denn Sie müssen Ust abführen, wenn Sie die Grenze überschreiten und zwar unabhängig davon ob Sie diese Ihren Kunden in Rechnung gestellt haben oder nicht.
Lieben Gruß und weiterhin so viel Erfolg
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
hajo am
11.08.2008 12:47
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THEMA: Re: Kleinunternehmer mit fast 40.000 Euro Umsatz |
In der Annahme das Ihre Produkte/Leistungen den 20% MwSt-Satz unterliegen können Sie einmalig bis 41.400,- Bruttoumsatz haben.
Wenn dieser aber im Jahr überschritten wird, so müssen Sie rückwirkend für das ganze Jahr die MwSt nachzahlen.
Lg hajo
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