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Verfasst von: Marieba. am 07.08.2008 17:48
 


THEMA:  Zuverdienst
Hallo ich hätte eine Frage bezüglich Zuverdienst. Seit Juli Arbeitslosen-Geld Bezieher (wg. Jobwechsel) noch bis Oktober. Ich habe letzte Woche für meine alte Firma ein paar Tage gearbeitet und die wollen, dass ich ihnen quasi eine Honorarnote ausstelle (ca. € 500). Meine Frage jetzt, würde ich das Arbeitslosengeld verlieren? Weiters Steuern brauche ich keine bezahlen, da ich unter den € 730 bin, ist das richtig? Wie siehts mit der SV aus, müsste ich das melden? Bzw. wäre es sinnvoll diese Honorarnote erst zu stellen wenn ich im Oktober wieder beschäftigt bin? Danke
Verfasst von: jeannie am 07.08.2008 17:48
 


THEMA:  Re: Zuverdienst
Gerade bei weiteren Tätigkeiten in der alten Firma ist das Arbeitamt sehr pingelig - unabhängig von der Verdiensthöhe. Bei 500,- im Monat liegen Sie über der Geringfügigketsgrenze und würden das ALG verlieren. Selbst wenn Sie damit verbundene Ausgaben nachweisen, wird meist nur ein bestimmter %-Satz anerkannt. Mit der Rechnung und Bezahlung im Spätherbst sind Sie auf der sicheren Seite - kein Mensch fragt, wie Sie das gleichzeitig schaffen konnten. Honorarnoten (nach Abzug der Spesen) unter jährlich insgesamt 730,- sind tatsächlich steuerfrei. lg jeannie
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