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Verfasst von: Eva Maier am 07.08.2008 18:44
 


THEMA:  Mieteinkünfte
Mir wurde ein vererbtes Haus geschenkt (Schenkungsvertragsvertrag), welches ich jetzt vermieten werde: a) sind folgende Rechnungen steuerlich absetzbar: Rechnung für Entrümpelung- und Räumung, Malerarbeiten Kosten des Anwalts für die Schenkung? b) wie berechne ich die AFA und vermindert diese die Miteinnahmen c) mein Einkommen ist € 2.810,-/Monat - wie hoch ist in etwa der % Satz mit welchem die Mieteinnahmen versteuert werden müssen d)sonstige Kosten, dich ich absetzten kann?
Verfasst von: jeannie am 07.08.2008 18:44
 


THEMA:  Re: Mieteinkünfte
AfA ist beim Kauf leicht zu berechnen, bei einer Schenkung empfehle ich, das sie sich vor Ort beraten lassen. Es hängt auch vom Alter des Gebäudes ab, auf welche Restlaufzeit die AfA angelegt werden sollte. AfA ist Abschreibung für Abnützung, also eine jährliche Ausgabe. Berechnungsbasis ist Kaufpreis (bzw. Wert bei der Schenkung) + alle nur einmalig bei der Anschaffung anfallenden Kosten. Und hier würde ich auf jeden Fall die Anwaltskosten der Schenkung einrechnen. Entrümpelung und Malerkosten könnten auch im Jahr der Zahlung komplett abgesetzt werden. Steuerfreibeträge gibt es keine, 38 % oder 43 % Steuer würden anfallen. weiters abzusetzen (und vermindert damit die Steuerberechnugnsbasis): Fahrten zum Mietobjekt, Grundsteuer, Betriebskosten während das Gebäude leer steht, ... lg jeannie
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