1. Ab dem 18. Lebensjahr haben nicht die Eltern das Recht auf Kinderbeihilfe (heißt eigentlich Familienbeihilfe), sondern das "Kind" selbst.
2. Es gibt eine Einkommensgrenze von ca. 8700€/Jahr (den genauen Wert weiß ich jetzt nicht). Das "Einkommen" ist hier definiert als Brutto-SV-Werbungskosten
Lg
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