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Verfasst von: Daniela W am 27.11.2008 22:41
 


THEMA:  Kinderbeihilfe
Hallo! Ich bin Student und bin teilzeitbeschäftigt. Haben meine Eltern weiterhin das Recht auf Kinderbeihilfe? lg
Verfasst von: abel am 27.11.2008 22:41
 


THEMA:  Re: Kinderbeihilfe
1. Ab dem 18. Lebensjahr haben nicht die Eltern das Recht auf Kinderbeihilfe (heißt eigentlich Familienbeihilfe), sondern das "Kind" selbst. 2. Es gibt eine Einkommensgrenze von ca. 8700€/Jahr (den genauen Wert weiß ich jetzt nicht). Das "Einkommen" ist hier definiert als Brutto-SV-Werbungskosten Lg
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