Verfasst von:
Claudia Selver am
11.08.2008 12:03
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THEMA: Nachträgliche Vorsteuern? |
Guten Tag.
Ich mache gerade eine Ausbildung sur Sozialberaterin und möchte dies in Zukunft selbständig anbieten.
Meine Kurse muss ich inkl. Ust zahlen.
Momentan mache ich diese Kosten beim Lohnsteuerausgleich geltend. Kann ich wenn ich dann fertig bin die Vorsteuern nachträglich auch geltend machen?
danke.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
11.08.2008 12:03
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THEMA: Re: Nachträgliche Vorsteuern? |
Sie können dieses Jahr die Vorsteuer noch geltend machen, wenn Sie sich dieses Jahr noch selbständig machen und damit auch die vorbereitenden Kosten für die Selbständigkeit absetzen. Voraussetzung dazu ist aber auch, dass Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und damit an Ihre Kunden dann auch mit Mehrwertsteuer verrechnen. An so eine Erklärung des Verzichtes sind Sie dann 5 Jahre gebunden.
nachdem ich annehme, dass die meisten Ihrer Kunden Privatpersonen sein werden, und die verrechnet Mehrwertsteuer für Ihre Kunden daher echte Kosten sind, ist die Frage, ob Sie damit nicht einen Wettbewerbsnachteil haben.
Mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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