Wenn das Jahreseinkommen nicht mehr als € 10.900 beträgt fällt keine Einkommensteuer an.
Ich nehme an, Sie haben Einnahmen aus dem Werkvertrag von ca. € 13.000. Wenn dem so ist, können Sie beruflich anfallende Ausgaben wie z. B. Fahrtkosten, Telefon, Büromaterial, etc. abziehen.
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