Verfasst von:
AM am
11.04.2009 10:04
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THEMA: Fragen zum Firmenauto |
Hallo,
Ich möchte mich nebenberuflich als Einzelunternehmer -ev.Kleinunternehmer selbständig machen. Als solcher möchte ich ein Firmenauto kaufen - und dieses auch privat nutzen.
Fragen: Wie kann ich dieses Auto teilweise steuerlich vom Gewinn der Selbständigkeit abschreiben? - Muss ich ein Fahrtenbuch führen? und wenn ja, wie handhabe ich das?
Kann ich auch anteilig die Betriebskosten abschreiben?
Ich möchte keinen Wagen aus der Fiskal-LKW Liste - aber ich glaube das hat neh nur mit der Vorsteuer zu tun.
Kann ich auch ein gebrachtes Auto als Firmenwagen kaufen?
Würde ich ein solches gemischt genutzes Auto eigentlich als Privatperson kaufen oder als "Unternehmen"?
Sorry für die vielen Fragen - komme aber bei meiner Recherche nicht wirklich weiter - hat ev. wer Internetquellen die er hier posten kann die mir weiterhelfen würden.
Danke für Ihre Bemühungen
AM
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
11.04.2009 10:04
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THEMA: Re: Fragen zum Firmenauto |
Wow, das sind echt viele Fragen :o)
Also ganz von vorne:
1.) Wenn Sie ein Auto betrieblich nutzen und privat dann ist ausschlaggebend, wie hoch der betrieblich Teil ist. Liegt die betriebliche Nutzung über 50 % dann werden die Echtkosten im Betrieb erfaßt und die Privatnutzung als Eigenverbrauch dagegen gestellt (wie ein fiktiver Umsatz). Der Privatanteil wird an Hand eines zwischenzeitig geführten Fahrtenbuches ermittelt. Liegt die betriebliche Nutzung unter 50 % wird immer ein Fahrtenbuch geführt und an hand dessen Kilometergeld für die betrieblichen Fahrten als Ausgaben angesetzt.
2.) Wenn Sie einen Fiskal LKW kaufen, dann achten Sie bei einem Gebrauchtwagen darauf dass er noch "leasingfähig" ist. Darüber kann Ihnen der Autohändler immer Auskunft geben. Andernfalls können Sie vom Kaufpreis keine Vorsteuer mehr geltend machen. Den Vorteil der Vorsteuervergütung eines FiskalLKW haben Sie auch nur dann, wenn die betriebliche Nutzung über 50 % liegt, da sie ja andernfalls Kilometergeld verrechnen würden.
3.) Wenn Sie Einzelunternehmer sind, dann lautet die Rechnung immer auf ihren Namen. Wenn Sie aber eine eigene Büroadresse haben, dann könnten Sie den Wagen theoretisch auch auf diese Büroadresse zulassen - wenngleich nach meiner Erfahrung hier immer wieder Probleme entstehen, da ja kein Meldezettel vorgelegt werden kann. Als Einzelunternehmer ist es aber auch nicht schädlich, wenn die Anmeldung auf die Privatadresse erfolgt, die Kaufrechnung, Versicherung etc. können Sie ja auf die Betriebsadresse schreiben lassen.
Achten Sie bei FISKAL-LKWs bitte im Besonderen auf die Vignette - hier müssen sie ausdrücklich eine Vorsteuerrechnung verlagen, da diese auf einem separaten ASFINAG-Beleg ausgestellt werden muss und dies machen die Tankstellen meist nicht automatisch.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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Verfasst von:
jeannie am
11.04.2009 10:04
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THEMA: Re: Fragen zum Firmenauto |
"Firmen"auto oder Privat - ist keine Entscheidung des Wollens sondern der tatsächlichen Nutzung:
1) über 50% betrieblich = Firmenauto
2) unter 50 % betrieblich = Privatauto
Sie müssen immer ein Fahrtenbuch schreiben:
Datum, km-Stand, Ziel und Zweck der betrieblichen Fahrt, km-Stand, betrieblich oder privat
1) Kaufpreis auf 8 Jahre aufteilen = AfA
Treibstoff, Reparaturen, Steuern, Parkgebühren, Maut = Betriebskosten
(BK+AfA) geteilt durch alle gefahrenen km = Kosten für 1 km
x betriebliche km = Betriebsausgabe
x private km = Privatanteil
2) betriebliche km x amtliches km-Geld = Betriebsausgaben
damit sind alle Kosten (Vignette, Parkgebühren, ...) abgedeckt!
3) Fremdauto (Bruder, Gattin):
Dann können Sie wählen:
- tatsächliche Kosten (Rechnungen)
- amtliches km-Geld (laut Fahrtenbuch)
- Preis nach Vereinbarung oder Mischlösung
Zusammenhang Fiskal-LKW und Vorsteuer ist korrekt.
lg jeannie
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Verfasst von:
AM am
11.04.2009 10:04
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THEMA: Re: Fragen zum Firmenauto |
Hallo,
Danke für Ihre ausführlichen Informationen.
Etwas ist mir noch unklar - Ich beziehe mich auf die Rechnung der Kosten von vorigem Posting:
Bei gemischter Nutzung - (BK+Afa)/Anz.Km = Preis f. 1Km
-> hier nun mit den davon betrieblichen genutzten multipliziert und man hat eine Summe -> so weit so nachvollziehbar
Aber bereits bei Punkt 2 steht - gefahrene betriebliche km multipliziert mit dem amtlichen KM-Geld = Summe
=> meine Frage : was nun?
Und - kann ich auch ein gebrauchtes Fahrzeug betrieblich nutzen und die Nutzung abschreiben?
-> weiters Danke zu den Infos bzgl. Fiskal LKW - war mir alles total neu - wobei ich nicht zu einem solchen tendiere. |
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Verfasst von:
AM am
11.04.2009 10:04
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THEMA: Re: Fragen zum Firmenauto |
Hallo,
Danke nochmals für alle Informationen zu diesem Thema - ich habe unter folgendem Link eine tolle Broschüre der WKO zu diesem Thema gefunden (die auch halbwegs aktuell ist 03/2007).
http://www.wkw.at/docextern/abtfinpol/extranet/wkoat/einkommensteuer/KFZBroschuerewko.pdf
Sehr informativ.
LG AM |
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Verfasst von:
Nicole am
13.07.2011 21:17
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THEMA: Fragen zum Firmenauto |
Habe diesbezüglich auch mal eine Frage. Mein Lebensgefährte ist Einzelunternehmer und hat zwei Firmenfahrzeuge. wie sieht das steuerrechtlich bei ihm aus? Das eine nutzt er beruflich und das andere privat. beide fahrzeuge sind leasingfahrzeuge, jedoch vom privaten wird nur das Leasingentgelt von der firma übernommen. kann man bei einer steuererklärung das private fahrzeug rausrechnen?
bräuchte bitte schnellstens antworten!
danke schon jetzt an informative antworten
lg
nicole |
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Verfasst von:
Nicole am
13.07.2011 21:18
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THEMA: Fragen zum Firmenauto |
Habe diesbezüglich auch mal eine Frage. Mein Lebensgefährte ist Einzelunternehmer und hat zwei Firmenfahrzeuge. wie sieht das steuerrechtlich bei ihm aus? Das eine nutzt er beruflich und das andere privat. beide fahrzeuge sind leasingfahrzeuge, jedoch vom privaten wird nur das Leasingentgelt von der firma übernommen. kann man bei einer steuererklärung das private fahrzeug rausrechnen?
bräuchte bitte schnellstens antworten!
danke schon jetzt an informative antworten
lg
nicole |
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Verfasst von:
Christian am
28.10.2011 17:35
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THEMA: Fragen zum Firmenauto |
hi, ich bin selbstständig und möchte mir einen auto zur betrieblichen nutzung per kredit finanzieren. kaufpreis 20.000.- euro das auto ist ein vorführwagen mit einem alter von 1,5 jahren. könnte ich einen kredit auf 8-9 jahren machen? wenn ja was könnte ich pro jahr steuerlich abschreiben (da das auto ja kein neuwagen ist) ? danke schon mal.
lg chris |
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