Verfasst von:
p900 am
12.08.2008 17:57
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THEMA: UID Nr. |
Guten Tag
Oft schon beschrieben aber jedesmal anders, jedenfalls hab ich in der Sufu nichts passendes gefunden.
Ich unterliege derzeit der Kleinunternehmerregelung (Sporthandel) und möchte gerne Artikel aus der Schweiz und Deutschland als Distributor in Österreich vertreiben.
Da ich an vorwiegend an Händler verkaufen stellt sich mir die Frage ob ich dafür eine UID dann brauche weil ich öfters danach gefragt werde.
Ab wann ist eine UID Nr. den Sinnvoll.????
bzw. wie könnte man in meinen Fall handeln.?
Danke vorab für die Hilfe.
lg
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Verfasst von:
jeannie am
12.08.2008 17:57
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THEMA: Re: UID Nr. |
Kleinunternehmer = jährlicher Umsatz unter 30000,- (= brutto 36000,-)
Sobald Sie UST. (allen!) verrechnen, benötigen Sie die UID, und müssen die USt. abführen / gegenrechnen.
Mit UID würden Sie die Ware 20 % teurer verkaufen. Für Ihre Händler ändert sich nichts, für diese ist die USt. ein Durchlaufposten. Bei privaten Kunden würde ich sogar dringend abraten.
Für Sie würde es sich lohnen, wenn Sie viele Ausgaben hätten (Vorsteuer der gekauften Ware, Verpackungsmaterial, Telefonkosten, ... , aber nicht von PKW-Betriebskosten).
Zudem ist D innergemeinschaftl., CH aber EU-Ausland. Formulare, Formulare - wollen Sie sich das als Kleinunternehmer wirklich antun?
Wenn Ihr Umsatz steigt, nutzen Sie die Gelegenheit, sich persönlich beraten zu lassen.
lg jeannie
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