Theoretisch ja, jedoch muss dann Erwerbsteuer (10 % bzw 20 %) bezahlt werden.
Wenn dies nur selten vorkommt und die Erwerbschwelle nicht überschritten wird, ist es bei einem niedrigeren ausländischen Umsatzsteuersatz günstiger diesen zu "schlucken"
Formular U 15 + Verzicht auf Anwendung der Erwerbschwelle
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