Hallo,
ich hätte folgendes gröberes Problem: Wir sind eine Schlosserei und führen von Österreich aus für einen deutschen Kunden eine Bauleistung in Deutschland aus. Für diese Bauleistung organisieren wir Transporte und Kräne und haben hierfür ein Angebot eines deutschen Transportunternehmens eingeholt.
Bzgl. der Verrechnung handhaben wir die Rechnung mit dem Leistungsempfänger mit dem Übergang der Steuerschuld.
Was geschieht jedoch jetzt mit dem Transportunternehmen? Dieses verrechnet uns seine Leistungen mit 19% deutscher MwSt.
Wir hingegen müssen uns für alle Eventualitäten absichern und schlagen natürlich einen kleinen Aufschlag auf die Rechnung des Transporteurs auf. Nun die eigentliche Frage:
Müssen wir nun diese Rechnung:
1. ebenfalls mit 19% MwSt an den Bauleistungsempfänger weitergeben ODER
2. falls der Leistungsempfänger dies nicht akzeptiert, wie können wir dann die deutsche MwSt wieder zurückbekommen?
Ich hoffe, irgendwer von Ihnen kann diese knifflige Frage beantworten, da es sich hier um größere Summen handelt und wir nicht um diesen MwSt-Betrag umfallen möchten.
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Thomas Stocker |
|