Hallo.
Ich arbeite 38 Stunden als Angestellter und habe zusätzlich noch eine angestellte geringfügige Beschäftigung. Kann ich bei der Steuererklärung für die angestellte geringfügige Beschäftigung Kilometergeld für die Fahrt in die Arbeit geltend machen, oder fällt das dann auch unter den allgemeinen Verkehrsabsetzbetrag wie bei der Haupttätigkeit? Vielen Dank für die Auskunft. Harald
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