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Verfasst von: ratlos am 23.08.2008 20:27
 


THEMA:  ams+honoranote+rechnung schreiben
Hallo! ich bin etwas ratlos mit folgendenen Situationen: (2 verschiedene Fragen) 1)Ich bin beim AMS arbeitslos gemeldet (also auch versichert), nun habe ich einen Job angeboten bekommen, wo ich Honorarnoten für meine Leistungen schreiben müsste, heißt das ich werde als "Selbständige" tätig und muss mich vom AMS abmelden und selber versichern, Steuern zahlen! Was genau muss ich beim schreiben von Honorarnoten beachten? 2)Eine Bekannte arbeitet für eine Firma und könnte mir für diese einen einmaligen Auftrag vermitteln (ca. für 600 euro)- die Firma möchte eine Rechnung für meine "Dienstleistung" ausgestellt bekommen, da sie ja diese in ihre Buchhaltung aufnehmen müssen. Ist das mit einer Honorarnote gleich zu stellen oder was muss ich in diesem Fall beachten?? Wie sieht eine solche Rechnung aus ? Darf ich das überhaupt, wenn ich beim AMS gemeldet bin? Danke MFG Daria
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.08.2008 20:27
 


THEMA:  Re: ams+honoranote+rechnung schreiben
Wenn sie beim AMS gemeldet sind, dürfen Sie monatlich nicht mehr als € 349,-- dazuverdienen.
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