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Verfasst von: mil am 26.08.2008 13:16
 


THEMA:  Honorarnote
Hallo, ab wann wird vom FA/WK eine Tätigkeit, die per Honorarnote neben einem Vollzeitdienstverhältnis abgerechnet wird, als "wiederkehrend" bezeichnet? Im konkreten Fall beträgt die HN mehr als die SV-Freigrenze. Ich würde aus diesem Grund, falls zulässig, den Betrag splitten und im Jahr 08 und 09 verrechnen. Danke
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 26.08.2008 13:16
 


THEMA:  Re: Honorarnote
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