Da Sie nicht Buchführungspflichtig sind kommt bei Ihnen die Istbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten zur Anwendung. Vorsteuer können Sie mit Erhalt der Rechnung geltend machen, Umsätze sind im Monat des Zahlungseinganges in die UVA aufzunehmen. Auf Antrag können Sie auch zur Sollbesteuerung optieren.
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