Entweder Sie machen eine Brutto-Einnahmen Ausgabenrechnung, dann stellen Sie den Brutto-Einnahmen die Brutto-Ausgaben gegenüber oder Sie machen eine Netto-Einnahmen Ausgabenrechnung, dann eben alles Netto.
Bei der Brutto-Einnahmen Ausgabenrechnung ist zu beachten, dass Gutschriften oder Nachzahlungen aus der Umsatzsteuerveranlagung entweder einen gewinnwirksamen Aufwand oder Ertrag darstellen.
|
|