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Verfasst von: Krau am 29.08.2008 21:03
 


THEMA:  Vertreterpauschale
Guten Tag, ich habe als Gebietsbauleiter im Eisenbahnbau die Vertreterpauschale beantragt. Die 80 % Tätigkeit außerhalb des Büros wurde mit einem Dienstgeberschreiben belegt. Das FA hat negativ bescheided, mit der Begründung es handelt sich bei meiner Tätigkeit nicht um eine Vetretertätigkeit. Meine Tätigkeit ist nicht die Leitung der Baustelle, ich bekomme auch keine Bauzulage, sondern vorrangig die Aquisition (Klinkenputzen) von Osttirol bis Niederösterreich. Wie sieht das wirklich aus?
Verfasst von: jeannie am 29.08.2008 21:03
 


THEMA:  Re: Vertreterpauschale
Erklären Sie dem FA diese Tätigkeit und dass Sie in Wirklichkeit "Klinkenputzen". Wenn im Antragsformular als Berufsbezeichnung Gebietsbauleiter steht, kann das im FA niemand ohne zusätzlcihe Erklärung nachvollziehen. Ein formloses Schreiben mit genauer Angabe des Bescheides, Datum, FA und Ihrer SV-Nummer genügt - innerhalb der Einspruchsfrist. lg jeannie
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