Verfasst von:
Raimund am
27.08.2008 16:19
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THEMA: Übergangsgewinn DRINGEND!! |
Hallo!
Ich habe morgen eine Prüfung und hab probleme bei dem Übergang von § 4/1 auf § 4/3. Leider kann mir keiner weiterhelfen, drum versuch ich es mal hier:
Ich weiss welche Ab- und Zuschläge ich nehmen muss, jedoch bei den Forderungen und Verbindlichkeiten weiss ich jetzt nicht so genau. Brutto oder Nettobeträge?? Muss wenn Netto die USt und VSt berücksichtigt werden???
Weiters geht aus der Aufgabe hervor, dass bei § 4/1 die Einnahmen (auch Ausgaben) nach Soll versteuert wurden. Was ist jetzt dann ab 1.1.? Vorsteuer wird vermutlich SOLL bleiben. Werden die Einnahmen dann aufgrund der E/A REchnung nach IST versteuert oder bleibt SOLL????
Ich danke für eine kurze Erklärung!!
Vielen DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Verfasst von:
asdfasdf am
27.08.2008 16:19
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THEMA: Re: Übergangsgewinn DRINGEND!! |
nettobeträge.
wenn EAR nach § 17 nach vereinnahmten Entgelt versteuert:
UStR, Rz 2480:
Beim Übergang von der Soll- zur Istbesteuerung sind Entgelte für die vor dem Übergang zur Istbesteuerung bewirkten Umsätze, die erst nach dem Übergang vereinnahmt werden (Außenstände im Zeitpunkt des Übergangs), in dem auf den Übergang folgenden Voranmeldungszeitraum wieder abzusetzen.
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