Sehr geehrte Damen und Herren !
Ist es möglich, dass man mit der Gemeinde ein Grundstück tauscht. Weil man das eine Grundstück von der Gemeinde besser gebrauchen kann und die Gemeinde von dem was sie dafür bekommt einen besseren Nutzen hat. Was muss man da steuerrechlich (kostenmäßig)beachten? Wie nennt man diesen Vorgang vertraglich?
Wie sieht es auch, wenn man nicht tauscht, sondern das Grundstück von der Gemeinde geschenkt bekommen würde. Was müsste man hier steuerrechlich (kostenmäßig) beachten? Wie nennt man diesen Vorgang vertraglich?
Vielen Dank im Voraus
Mit besten Grüßen
Kate
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