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Verfasst von: Gabriela Wandl am 18.09.2008 08:03
 


THEMA:  Übergang der Steuerschuld - hartnäckiger Leistungserbringer
Hallo! Wir haben inzwischen zwei Rechnungen von einer deutschen Firma bekommen für Analyseleistungen. Wir haben eine Probe hingeschickt und diese wurde dort untersucht (und nicht mehr zurückgeschickt). Nun sehen wir und alle anderen Analyseinstitute aus dem EU-Ausland (mit denen wir zu tun haben) diese Leistung als Katalogleistung (Überlassung von Informationen) und somit ginge die Steuerschuld verpflichtend auf uns über. Wir buchen also Reverse Charge. Da der Wirtschaftsprüfer dieses einen Institutes das nicht so sieht (und angeblich auch ihr Finanzamt nicht), stellen sie 19% Deutsche Steuer in Rechnung. Wir haben die Rechnungen natürlich nicht bezahlt und sind in regem Austausch mit deren Wirtschaftsprüfer. Wir hoffen immer noch auf eine Nettorechnung. Jetzt suche ich nach dem Deutschen Gesetz, aus welchem hervorgeht, dass die Möglichkeit zur Verlagerung des Leistungsortes mit Hilfe unserer UID in jedem Fall besteht. (lt. unserem §19 Abs. 1 zweiter Satz UStG) Leider konnte ich nichts dazu finden, bin jedoch überzeugt, dass dies für alle Mitgliedsstaaten so ist. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüssen, G. Wandl
Verfasst von: Spectator am 18.09.2008 08:03
 


THEMA:  Re: Übergang der Steuerschuld - hartnäckiger Leistungserbringer
Ich würde auf jeden Fall vorerst den Nettobetrag überweisen. Danach würde ich zwar weiterhin auf eine Nettorechnung bestehen, jedoch wurde die ordnungsgemäße Leistung einmal ordnungsgemäß bezahlt. Vielleicht bucht Ihr Lieferant die deutsche UST als uneinbringlich aus ;o) Es wäre toll, wenn Sie die schlußendliche Lösung hier noch einmal schreiben könnten. Gruß spec
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