Verfasst von:
Dani- am
08.09.2008 13:33
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THEMA: Fahrtkosten-Weiterbildung |
Hallo!
Kann ich die Fahrtkosten zu einer beruflichen Weiterbildung in die Arbeitnehmerveranlagung hineinnehmen, wenn ich keine Belege davon habe. Ist es möglich die ÖBB-Tarife her zunehmen oder so? Die Kurskosten sind von meinem Arbeitgeber übernommen worden. Ich würde gerne die Fahrt- und Übernachtungskosten in die Arbeitnehmerveranlagung hineinnehmen.
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung!
Daniela
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.09.2008 13:33
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THEMA: Re: Fahrtkosten-Weiterbildung |
Sie müssen dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass Sie die Fahrtksoten selbst getragen haben.Am einfachsten gelingt dies mit der Rechnung.Wenn Sie diese nicht mehr haben,nehmen Sie die ÖBB Tarife, aber überlegen Sie, wie Sie dem Finanzamt beweisen können, dass Sie es auch bezahlt haben.
Sie dürfen auch noch Taggelder rechnen, wenn Sie für die Verpflegung selbst aufkommen mußten.
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