Guten Tag,
Seit meinem Arbeitsunfall 1990 bin ich als gehbehindert §29b STVO eingestuft. Seit 1997 besitze ich ein KFZ.
Seit Dez. 2007 bin ich über meinen Versicherer von der motobez. Steuer befreit.
Das passierte durch einen zufälligen Versicherungswechsel.
Das FA hat eine Rückforderung von 2007 bis 1997 abgelehnt.
Die Berufungsfrist ist abgelaufen.
Der ehemalige Versicherer sieht auch kein Verschulden in seiner damaligen fehlerhaften Beratung.
Habe ich noch Chancen das
Geld wiederzubekommen ?
Es geht um 4718,77 € !!
Kann ich diese Summe als Einkommensteuergutschrift geltend machen ?
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