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Verfasst von: Michael L. am 03.09.2008 07:20
 


THEMA:  Versteuerung von Kapitalerträgen
Hallo! Ich habe im Internet gelesen, dass man die von der Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Finanzamt zurückfordern kann, wenn man nicht die Freigrenze für Einkommensteuer erreicht. Da ich noch Schüler bin und außer einem Monat im Sommer normal nichts verdiene, bin ich auch weit davon entfernt die Freigrenze zu erreichen. Weiters habe ich aber gelesen, dass die Rückerstattung nur erfolgt wenn für einen selbst keine Familienbeihilfe bezogen wurde oder man mehr Kest als die Familienbeihilfe bezahlt hat (trifft bei mir nicht zu) - ist das richtig? Ich gehe also mal davon aus, dass in meinem Fall keine Rückerstattung erfolgt, doch wie würde es aussehen, wenn ich mein gesamtes Geld in Deutschland auf ein Sparbuch einzahle, wo die Kest nicht von der Bank abgezogen wird (Versteuerung in Österreich müsste ich also selbst machen). Mein Gedanke wäre, dass ich dann keine Steuern an das österreichische Finanzamt bezahlen müsste, da ich ja nachwievor innerhalb der Einkommensteuerfreigrenze bin, oder ist hier auch wieder etwas wegen der Familienbeihilfe zu beachten? Zuletzt noch: müsste ich die Einkommensteuererklärung (mal angenommen meine Vermutungen sind richtig) auch dann an das Finanzamt abschicken, wenn ich INNERHALB der Freigrenze bin oder muss man die erst abschicken, sobald Stuern gezahlt werden müssen? Vielen Dank schon mal, ich würde mich wirklich über eine Antwort freuen! LG, Michael
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