Verfasst von:
Chris33 am
11.09.2008 16:22
|
|
THEMA: Trainer - Sozialversicherung? |
Ein Hallo an die Profis,
ich habe nebenberuflich (Erwachsenenausbildung - anerkanntes Schulungsinstitut) einen freien DV mit ca. 760 Euro für den Monat September und 2 - 3 Werkverträge bisher für das Jahr 2008 (in etwa gleiche Summe) und möchte nun wissen, ob SV fällig wird und ob die WV und der freie DV bei der SV zusammengerechnet werden?
Kann mir das bitte jemand beantworten?
Besten Dank und lg
Chris
|
|
|
Verfasst von:
Chris33 am
11.09.2008 16:22
|
|
|
Verfasst von:
AST am
11.09.2008 16:22
|
|
THEMA: Re: Trainer - Sozialversicherung? |
Für das frei DV gilt das ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz).
Für Werkverträge kommt das GSVG (Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz) in Frage.
Beide wollen für die entsprechende Tätigkeit Beiträge kassieren.
Wenn Sie die jährliche Höchstbeitragsgrundlage (55.020.--) aller Tätigkeiten zusammen überschreiten gibt es eine Beitragserstattung.
Üben Sie beide Tätigkeiten aus gibt es für 2008 in der GSVG noch einen etwas geringeren Krankenversicherungsbeitrag.
Sonst werden beide Versicherungstätigkeiten nicht zusammengerechnet.
Beim freien DV können Sie der Versicherung dann entrinnen wenn sie die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (für 2008: 349,01) nicht überschreiten.
Bei der nebenberuflichen Erwachsenenbildung können sie vorher noch ein bestimmten Pauschalbetrag geltend machen.
In der GSVG brauchen Sie nur die Unfallversicherung bezahlen wenn Sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
Umsatz: max. 30.000.-- im Jahr
Gewinn: max. 4188,12 im Jahr
Eine weitere Voraussetzung ist aber noch dass Sie in den letzten 5 Jahren nicht mehr als 12 Monate in der GSVG pflichtversichert waren (für ältere Personen ab 57 Lebensjahren gibt es andere Voraussetzungen).
Ich hoffe es sind ein paar Infos für Sie dabei. |
|
|
|