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Verfasst von: vloh am 05.09.2008 07:01
 


THEMA:  Sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung / Erwachsenenbildung?
Hallo! Fragen: 1.) Die sv- freie Aufwandsentschädigung (6.453,36?) bei Einkünften aus dem Bereich Erwachsenenbildung gilt wenn diese Tätigkeit der Nebenberuf ist- ist das richtig? 2.)Wenn der Hauptberuf ein freies Dienstverhältnis ist- gilt diese sv- freie Aufwandsentschädigung bei Einkünften aus dem Bereich Erwachsenenbildung dann noch immer? Oder addieren sich dann alle Einkünfte und ich muß für die Summe an die SV abführen??? 3.)Angestelltenverhältnis und freier Dienstvertrag beim gleichen Arbeitgeber: Von den Einnahmen aus dem freien Dienstverhältnis muß SV abgeführt werden auch wenn die Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze sind? Besten Dank für die Antwort!
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