Hallo
Ich habe ein vielleicht etwas ungewöhnliche Frage zum Thema Pendlerpauschale. Im jahr 2003 hab ich eine neue Anstellung bei meinen derzeitigen Arbeitgeber begonnen. Gleichzeitig damit habe ich auch das Formular für die Pendlerpauschale abgegeben. Antrag lautete damals auf große Pauschale für über 40km (43km).Nach 2 Jahren habe ich eine etwas kürzere, unbeschilderte Verbindung über Landstraßen gefunden. Laut meine Kilometerzäher im Auto ist die Strecke noch immer 40,1km, laut Wegweisern 41km. Div Routenplaner im Internet geben die Strecke leicht abweichend mit 39,79 - 40,22km an. Das Problem dabei ist das mir heute jemand aus der Buchhaltung mitgeteilt hat das die strecke lt. Routenplaner nur 39,71km lang ist.
Welcher Wert gilt hier wirklich ? Gibt es sowas wie einen "offiziellen" Routenplaner der vom Finanzamt verwendet wird ?
Was wenn die strecke wirklich nur 39,71km lang ist ? Nachzahlung - mit welchen Beträgen muss ich da ca rechnen - das ganze ist ja schließlich nich mit vorsatz geschehen - und bestenfalls geht es hier ja um 300m.
schöne grüße
Ulrich.
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