Verfasst von:
Michl222 am
10.09.2008 12:59
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THEMA: Pflichtveranlgung |
Hallo, ich habe folgende Frage:
Muss ich wenn ich nur drei Tage im Jahr gleichzeitig für 2 Arbeitgeber gejobt habe ein L1 abgeben?
Ich habe gehört, dass dies nur bei Überschneidung von mehr als 30 Tagen notwendig ist, doch ich kann dies im Gesetz nirgends finden.
Lg Michl |
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Verfasst von:
Klaus Hagn am
10.09.2008 12:59
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THEMA: Re: Pflichtveranlgung |
Wenn Sie von mehr als einem Arbeitgeber pro Jahr einen Lohnzetel erhalten, müssen Sie eine Seuererklärung abgeben.
Der Grund dafür liegt darin, dass jeder Arbeitgeber Ihr Gehalt so abrechnet und der Lohnsteuer unterwirft, als ob Sie nur dieses bezogen haben.
Erst durch die Zusammenfassung der Einkünfte im Rahmen der Veranlagung wird dann die tasächliche Steuerbemessungsgrundlage ermittelt.
Eine Erklärung ist daher abzugeben, sie werden auch vom Finanzamt dazu aufgefordert, sofern der Behörde beide Lohnzettel vorliegen.
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