Verfasst von:
Wolfgang S. am
12.09.2008 17:39
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THEMA: Freier Dienstnehmer + geringfügig |
Hallo, ich habe durch Zufall Ihr Forum entdeckt und habe eine Frage:
Ich habe die Möglichkeit neben meinem Studium bei einer Firma zu arbeiten, bei dir ich als freier Dienstnehmer angestellt werde. Ich werde kleinere Büroarbeiten erledigen (einen Monat etwas mehr, dann wieder etwas weniger), aber maximal bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (349 Euro oder so) arbeiten & verdienen.
Ich werde von der Firma angemeldet und die Unfallversicherung wird von der Firma bezahlt. Muss ich irgendetwas versteuern oder eine Steuererklärung oder ähnliches abgeben oder mich bei der Sozialversicherung melden, solange ich unter der Geringfügigkeitsgrenze liege?
Danke für die Antwort!!
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Verfasst von:
AST am
12.09.2008 17:39
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer + geringfügig |
Ab 10.000.-- Euro müssen sie eine Einkommensteuererklärung abgeben außer das Finanzamt forder Sie dazu auf.
Unter 10.000.-- Jahreseinkommen fällt eben auch keine Einkommensteuer an und Sie haben damit nichts zu versteuern!
Sozialversicherungsrechtlich müssen sie auch nichts unternehmen und da sie kein zweites Dienstverhältnis haben, kommt es auch zu keinen Nachzahlungen.
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