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Verfasst von: A. Wolfgang am 18.09.2008 05:55
 


THEMA:  Fotos in Internet über Bildargenturen verkaufen
Hallo Servus, meine Gattin hat neben der Kinderbetreunung mit der Objektfotografie begonnen ... dh. sie macht von allen möglichen und unmöglichen Dingen Bilder, ladet die auf die diversen Bildargenturen hoch und diese verkaufen sie dann ... sie bekommt dann pro Foto eine kleinen Betrag gutgeschrieben .. An Anfang war es kaum der Rede wert aber nun kommen da doch einige nette Beträge zusammen ... ... nun sollte sie nich doch besser ein Gewerbe anmelden, wenn ja welches und die Einkünfte zum Kinderbetreungsgeld steuerlich beim Finanzamt angeben ??? Für jeden Rat dankbar ... ja ausführlicher umso besser ... günstige, erfahrene Steuerberater willkommen ... Merci
Verfasst von: A. Wolfgang am 18.09.2008 05:55
 


THEMA:  Re: Fotos in Internet über Bildargenturen verkaufen
nun keine antwort ... an was kann das liegen ?
Verfasst von: AST am 18.09.2008 05:55
 


THEMA:  Re: Fotos in Internet über Bildargenturen verkaufen
Ob Sie für eine Tätigkeit einen Gewerbeschein brauchen oder als "neuer Selbständiger" (z.B. Künstler) gelten kann Ihnen am besten die Wirtschaftskammer sagen. Dort sitzen die Experten für solche Sachen. Kinderbetreuungsgeld müssen Sie nicht beim Finanzamt melden. Achten müssen sie auf die Zuverdienstgrenze von 16.200.-- im Jahr. Ab 6.000.-- Gewinn im Jahr verliert der Lebenspartner den Alleinverdienerabsetzbetrag. Ab 4.188,13 sind Sie in der Sozialversicherung pflichtversichert.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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