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Verfasst von: Juliane am 13.09.2008 06:21
 


THEMA:  Abfertigung Alt und Neu
hallo, habe am 16.09.2002 in einem Labor als kaufm. Angestellte begonnen, bin somit im alten Abfertigungsrecht, gibt es eine möglichkeit das ich meine Jahre (mittlerweile 6 Jahre bei der selben Firma) mitnehme? bzw. umschreiben lasse auf "Abfertigung Neu"? und geht das auch wenn ich kündige?
Verfasst von: AST am 13.09.2008 06:21
 


THEMA:  Re: Abfertigung Alt und Neu
Wenn Sie kündigen verlieren Sie natürlich die Abfertigung. Da müssten Sie sich schon um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Umschreiben geht nur in der Form, dass Sie mit dem Arbeitgeber einen Deal machen und ein Übertritt ins neu System zu einem bestimmten Stichtag vereinbaren. Was mit den Zeiten vor dem Stichtag geschehen soll dafür gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Es wird ein Betrag in die Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt und damit sind die alten Zeiten abgegolten. Die Höhe des Betrages können Sie mit dem Arbeitgeber frei vereinbaren. Ab dem Stichtag gilt das neue System. 2. Die alten Zeiten werden eingefroren. Ab dem Stichtag sind Sie wieder im neuen System. Wenn später das Dienstverhältnis gelöst werden, gilt für die alten Zeiten das alte Recht. Wenn Sie also selber kündigen verlieren Sie die Zeiten vor dem Stichtag. Werden Sie gekündigt oder gibt es eine einvernehmliche Lösung dann bekommen Sie in ihrem Fall die drei Monatsentgelte für die alten Zeiten. Erzwingen können Sie so eine Vereinbarung allerdings nicht. Mitnehmen zum neuen Arbeitgeber können Sie leider nichts. Außer er rechnet ihnen freiwillig Vordienstzeiten an. Einzahlungen ins neu System bleiben freilich erhalten.
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