Ob ein Auto ein Firmenauto oder ein Privatauto ist kann man nicht selbst bestimmen.
Werden mehr als 50% betrieblich genützt, dann gehört es automatisch zum Betriebsvermögen.
Dann können Sie nur die tatsächlichen Kosten geltend machen.
Wird das Auto weniger als 50% betrieblich genützt können sie entweder die tatsächlichen anteiligen Ausgaben geltend machen oder den amtlichen Kilometersatz von derzeit 0,42/km verwenden.
Jedenfalls ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Sonst wird vom Finanzamt geschätzt.
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