Nur richtige Fachzeitschriften werden anerkannt.
Keinesfalls Tageszeitungen oder Magazine wie Geo und der gleichen.
Hier ein Satz aus den Einkommensteuerrichtlinien des BMF zu den Fachzeitschriften:
Abzugsfähige Aufwendungen liegen dann vor, wenn sie derart auf die spezifischen
betrieblichen oder beruflichen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen abgestellt sind, dass ihnen
die Eignung fehlt, private Bedürfnisse literarisch interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen
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