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Verfasst von: Duda Moni am 15.09.2008 10:11
 


THEMA:  Kleinstunternehmer
Mein Mann ist Alleinverdiener, ich bin zurzeit zuhause mit 3 Kindern. Nun möchte ich mich eventuell als Bachblütenberater selbständig machen (Kleinstunternehmer) Ich dürfte ja 6.000 € jährlich dazuverdienen, gilt das dann auch wenn ich selbständig bin? Muss ich wirklich nur die Unfallversicherung bezahlen und bin weiter bei meinem Mann sozialversichert. Verliert mein Mann dann den Alleinverdienerabsatzbe-trag? Da ich anfangs ja nicht viel verdienen werde, würden mich diese Fragen sehr interessieren. Vielen Dank
Verfasst von: Johanna am 28.02.2014 21:04
 


THEMA:  Kleinstunternehmer

Die 6000,- beziehen sich auf den Anspruch für den Alleinverdienerfreibetrag.

Die Unfallverischerungspflciht beginnt mit der Selbstständigkeit, die Grenze für die Vollversicherung wird jährlich angepasst. Bis dahin sind Sie beim Mann krankenversichert.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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