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Verfasst von: Manuela am 18.09.2008 06:29
 


THEMA:  Dringend Auskunft benötigt
hallo! Ich habe, wie alle hier :) , auch ein Problem bzw. fehlendes Wissen über diverse Rechtslagen. Meine Situation ist wie folgt: Ich bin Studentin, erhalte kein Stipendium, bin mitversichert, habe derzeit KEIN dienstvertragsverhältnis. Ich habe im Jahr 2008 bereits gelegentlich auf Honorarnotenbasis gearbeitet (aushilfstätigkeiten) - habe keinen Gewerbeschein, da mir gesagt wurde dass aushilfstätigkeiten/praktika auf hon.basis nicht gewerbescheinpflichtig sind.... Ich hätte die Möglichkeit regelmäßige aushilfstätigkeiten auf Honorarbasis zu erledigen, sowie auch einen befristeten freien Dienstvertrag einzugehen, wie wäre die lage: 1.) Die Familienbeihilfe hängt vom Jahreseinkommen ab oder? 2.) Muss ich Einkommenssteuer für die Honorarnoten oder auch für den freien dienstvertrag melden? (wenn ja, ab welchem Betrag? -- ich habe irgendwo 10.900,- jährlich gelesen) 3.) Zählt das Geld vom freien Dienstvertrag PLUS honorarnotenbezahlung zusammen im bezug auf Geringfügig? 4.) Ab wann verliere ich meine Mitversicherung? (ist es richtig dass ich "neuer selbstständiger" bin und daher erst ab 4188,12 Euro (wenn noch andere Einkünfte bestehen - wie z.b. der freie dienstvertrag) die Versicherung verliere? 5.) wie sieht es mit der umsatzsteuer aus wenn ich unter 22.000,- im Jahr bleibe? muss ich mich um irgendwas kümmern? danke für Ihre Antwort!!! Grüße
Verfasst von: Manuela am 18.09.2008 06:29
 


THEMA:  Re: Dringend Auskunft benötigt
ok ich hab gerade gesehen ich hab das nicht 100%ig genau erklärt, und vlt ist es ja wichtig :-) also es geht um monat oktober hpts. - der freie dienstvertrag läuft nur 2 wochen im oktober! währendessen könnte ich aber mit honorarnote noch dazuverdienen! außerdem habe ich bereits honorarnoten im jahr 2008 gestellt. und ab mitte oktober könnte ich eventuell eine geringfügige beschäftigung eingehen. meine fragen beziehen sich auf diesen sachverhalt.
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