Verfasst von:
AW am
18.09.2008 08:20
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THEMA: Teilzeit+Stille Beteiligung |
Hallo! Ich bin in einem Betrieb seit 1.1.2003 als stille Gesellschafterin beteiligt und auch dort geringfügig
(€ 300,-) beschäftigt. Nach § 19a zahle ich meine Beiträge monatlich (€ 49,-)an die WGKK. Wie wirkt sich die Einkommenssteuer aus meiner Beteiligung aus, wenn ich eine zusätzliche Teilzeitarbeit annehme? Wieviel darf man neben der Beteiligung (brutto, netto ?)dazuverdienen? Herzlichen Dank für eine Antwort.
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Verfasst von:
AW am
18.09.2008 08:20
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THEMA: Bitte dringende Frage zu TZ+stille Beteiligung |
Hallo! Ich bin seit 1.1.2003 als stille Gesellschafterin beteiligt und auch dort geringfügig (€ 300,-) beschäftigt. Nach § 19a zahle ich meine Beiträge monatlich (€ 49,-)an die WGKK. Wie wirkt sich die Einkommenssteuer aus meiner Beteiligung aus, wenn ich eine zusätzliche Teilzeitarbeit annehme? Wieviel darf man neben der Beteiligung dazuverdienen? Herzlichen Dank für eine Antwort.
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Verfasst von:
AST am
18.09.2008 08:20
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THEMA: Re: Teilzeit+Stille Beteiligung |
Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie sich nach 19a versichern konnten wurden Sie als geringfügiger Beschäftigung bei der GKK gemeldet.
Wenn Sie noch eine andere geringfügige Beschäftigung aufnehmen und zusammen im Monat mehr als 349,01 verdienen, kommen Sie in die Pflichtversicherung mit den entsprechenden Beitragsabgaben.
In der Einkommensteuer werden alle Einkünfte eines Kalenderjahres zusammengerechnet und davon die Steuer berechnet.
Bei einem Einkommen von über 10.000.-- bzw. 10.900.-- fällt dann Einkommensteuer an.
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