Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: AW am 18.09.2008 08:20
 


THEMA:  Teilzeit+Stille Beteiligung
Hallo! Ich bin in einem Betrieb seit 1.1.2003 als stille Gesellschafterin beteiligt und auch dort geringfügig (€ 300,-) beschäftigt. Nach § 19a zahle ich meine Beiträge monatlich (€ 49,-)an die WGKK. Wie wirkt sich die Einkommenssteuer aus meiner Beteiligung aus, wenn ich eine zusätzliche Teilzeitarbeit annehme? Wieviel darf man neben der Beteiligung (brutto, netto ?)dazuverdienen? Herzlichen Dank für eine Antwort.
Verfasst von: AW am 18.09.2008 08:20
 


THEMA:  Bitte dringende Frage zu TZ+stille Beteiligung
Hallo! Ich bin seit 1.1.2003 als stille Gesellschafterin beteiligt und auch dort geringfügig (€ 300,-) beschäftigt. Nach § 19a zahle ich meine Beiträge monatlich (€ 49,-)an die WGKK. Wie wirkt sich die Einkommenssteuer aus meiner Beteiligung aus, wenn ich eine zusätzliche Teilzeitarbeit annehme? Wieviel darf man neben der Beteiligung dazuverdienen? Herzlichen Dank für eine Antwort.
Verfasst von: AST am 18.09.2008 08:20
 


THEMA:  Re: Teilzeit+Stille Beteiligung
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich nach 19a versichern konnten wurden Sie als geringfügiger Beschäftigung bei der GKK gemeldet. Wenn Sie noch eine andere geringfügige Beschäftigung aufnehmen und zusammen im Monat mehr als 349,01 verdienen, kommen Sie in die Pflichtversicherung mit den entsprechenden Beitragsabgaben. In der Einkommensteuer werden alle Einkünfte eines Kalenderjahres zusammengerechnet und davon die Steuer berechnet. Bei einem Einkommen von über 10.000.-- bzw. 10.900.-- fällt dann Einkommensteuer an.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.