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Verfasst von: Susanne Maria am 18.09.2008 09:03
 


THEMA:  Versteuerung Mieteinkuenfte
Ich vermiete zusammen mit einer Verwandten eine Wohnung, die uns beiden zu gleichen Teilen gehoert. Die Miete betraegt 650 Euro inkl. Betriebskosten (450 Euro ohne Betriebskosten). Ich selbst beziehe keine sonstigen Einkuenfte, da ich derzeit Freiwilligenarbeit im Ausland leiste. Muss ich fuer Mieteinkuenfte Steuern zahlen und wenn ja, wie hoch sind diese? Wenn ja, welche Rennovierungsarbeiten sind absetzbar?
Verfasst von: AST am 18.09.2008 09:03
 


THEMA:  Re: Versteuerung Mieteinkuenfte
Bei einem Jahreseinkommen unter 10.000.-- fällt keine Einkommensteuer an. Als Ausgaben können neben den laufenden Instandhaltungskosten auch eine jährliche Afa (Abschreibung für Abnutzung) von 1,5% des Wertes der Wohnung gemacht werden. Ausgaben für Renovierungsarbeiten müssen meist auf 10 Jahre verteilt werden. Das sind nur ein paar Hinweise. Die Ermittlung der Werte ist oft etwas komplizierter. Es gibt eigene kleine Bücher zur Vermietung und Verpachtung in denen alle Details beschrieben sind. Auch die Einkommensteuerrichtlinien des BMF sind ein Nachschlagewerk.
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