Verfasst von:
Elisabeth K am
18.09.2008 17:25
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THEMA: § 132 HGB, Art 7 Nr. 14 EVHGB |
Schönen, guten Abend.
Eine OEG besteht aus 3 Gesellschaftern -
1 scheidet zu einem fix vereinbarten Betrag aus. Muß er seinen Austritt wirklich 6 Monate vor dem Jahresende erklären und kann man dies jetzt rückwirkend per 30.06.08 noch machen - bzw. gibt es Formvorschriften für diese Austrittserklärung?
Braucht man evtl. einen Rechtsanwalt?
Muß man eine Auseinandersetzungsbilanz machen, wenn der Betrag schon fix vereinbart wurde.
Danke für die Info.
mfg
Elisabeth K |
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