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Verfasst von: Caro am 19.09.2008 18:00
 


THEMA:  Geringfügigkeitsgrenze
Hallo!! Ich würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Ich werde ab Oktober geringfügig angestellt.Dieses Gehalt ist natürlich genau auf die Geringfügigkeitsgrenze abgestimmt. In den letzten Monaten habe ich gelegentlich tageweise gearbeitet und pro Tag 77€ verdient. Kann das problematisch werden, da der Tagessatz bei ca. 26€ liegt? Danke für Ihre Hilfe, Lg Caro
Verfasst von: AST am 19.09.2008 18:00
 


THEMA:  Re: Geringfügigkeitsgrenze
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn es für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist und für einen Arbeitstag im Durchschnitt ein Entgelt von höchsten 26,80 insgesamt jedoch von höchsten 349,02 gebührt.... So der Gesetzestext. Die fallweise Beschäftigten fallen üblicherweise unter diese Tagesgrenze. Wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer anruft und fragt ob er übermorgen Zeit hat und es dem Dienstnehmer freisteht ob er an dem Tag gerade will oder nicht liegt typischerweise eine fallweise Beschäftigung vor. Also Tagesgrenze von 26,80. Gibt es hingegen eine Vereinbarung, dass der Dienstnehmer einmal in der Woche für den Dienstgeber arbeitet, dann ist es eine Vereinbarung über einen Monat hinaus und somit gilt die monatliche Grenze von 349,01. Es ist aber Aufgabe des Dienstgebers, dass er das richtig beurteilt und die Abgaben abführt. Im ASVG gilt, dass sich der Dienstgeber für maximal einen Monat in die Vergangenheit die Sozialversicherungsbeiträge vom Dienstnehmer zurückholen kann.
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