Verfasst von:
Hermann3 am
21.09.2008 12:09
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THEMA: Antiquitätenhandel über Internet |
Hallo,
ich möchte über Internetplattformen Kunstgegenstände verkaufen, die ich von Privat oder vom Flohmarkt einkaufe. Das Problem dabei ist der Nachweis des Einkaufspreises. Bei solchen Geschäften werden keine Rechnungen oder Verträge ausgestellt, das läuft per Handschlag wie besichtigt. Der Verkaufspreis ist aufgrund der Aufzeichnungen von ebay etc. nachweisbar. Wie kann man dieses Problem legal! lösen? Gibt es eine Art Pauschalierung o.ä? ich bin wahrscheinlich nicht der Einzige mit diesem Problem?
Mfg
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Verfasst von:
spectator am
21.09.2008 12:09
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THEMA: Re: Antiquitätenhandel über Internet |
Eine Quittung sollte man sich für einen bezahlten Betrag immer geben lassen.
Ist dies nicht möglich kann auch ein Eigenbeleg geschrieben werden.
Ich empfehle in Heft zu führen, in welchem jeder gekaufte Artikel chronologisch eingetragen wird. In einer weiteren Spalte wird das Verkaufsdatum und der Erlös eingetragen.
Somit sieht man auf einem Blick, wieviel Gewinn der einzelne Artikel abgeworfen hat und welche Artikel noch "auf Lager" liegen.
gruß
spec
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