Verfasst von:
Kellner Klaus am
24.09.2008 16:21
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THEMA: Darf man in zwei Firmen gleichzeitig arbeiten ... |
Sg. Forum.
Bei mir stellt sich die Frage?
Darf man in zwei Firmen gleichzeitig arbeiten und wie meldet man es an?
Ich bin seit Jahren in einer festen Anstellung in leitenden Position, in einem großen Unternähmen.
Wurde von einer anderen Firma gefragt, ein paar Seminare zu leiten und Honorarnoten zu legen.
(Laut Arbeitsvertrag, ist mit nur das Arbeiten bei Mitbewerbern untersagt)
*Was muss ich dabei beachten?
*Gibt es Beschränkungen in den Tagessätzen.
*Gibt es regelungen im bereich Materialkosten, Kilometergeld zu abrechnung?
*Gibt es Musterformulare?
*Oder könnte die zweite Firma, mich für die Zeit der Seminarleitung, mit einem Tagessatz von Netto 400,- anmelden?
*Als was könnte man mich eigendlich Anmelden?
*Könnten sich daraus für mich eventuelle Vor- oder Nachteile, in Betrachtung mit meiner bestehenden Beschäftigung entwickeln?
Mit kulinarischen Grüssen
K.Klaus |
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Verfasst von:
jeannie am
24.09.2008 16:21
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THEMA: Re: Darf man in zwei Firmen gleichzeitig arbeiten ... |
Aus Erfahrung würde ich sagen, dass die 2. Firma Sie nicht anmelden wird, sie bleiben mit Werkvertrag selbstständig.
Ob es Probleme mit Ihrer derzeitgen Beschäftigung geben kann - nur Sie selbst können beurteilen, ob Sie in Ihrer Firma Probleme bekommen könnten.
Erkundigen Sie sich bei der WKO, ob Sie als Vortragender ein Gewerbe anmelden müssen.
Tagessätze sind frei vereinbar.
Materialkosten fallen zwangsläufig an, Sie gelten als Betriebsausgaben.
KM-Geld und Reisediäten können in beliebiger Höhe dem Auftraggeber zusätzlich verrechnet werden oder in den Tagessätzen inkludiert sein, und gelten steuerrechtlich als zusätzliche Einnahme. Gewinnmindernd ist nur das amtliche km-Geld für tatsächlich gefahrene km. Ihr kulinarischer Gruß klingt danach, dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit auch kostenlos zu Speis und Trank kommen, womit Reisediäten entfallen. Anfallende Nächtigunskosten sind selbstverständlich anzusetzen.
lg jeannie
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