Hallo,
mit Erreichen des 55. Lebensjahres werde ich, als Pilot der deutschen Lufthansa, den Anspruch auf eine Übergangsversorgung von meinem Arbeitsgeber haben. Dazu hat die Deutsche Lufthansa AG eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen, in die wir auch als Mitarbeiter zu einem Teil selbst einzahlen. Die Übergangsversorgung endet mit dem Eintritt in die Rente, d.h. mit 63 Jahren.
Bereits seit 1991 bin ich mit Familie in Österreich wohnhaft. Von Kollegen habe ich erfahren, dass die Übergangsversorgung nicht in Deutschland (bei keinem Wohnsitz dort!) sondern in Österreich zu versteuern ist. Welche Steuersätze sind in Österreich fällig, bzw. werden Lebensversicherungszahlungen geringer oder überhaupt nicht versteuert?
Vielen Dank für eine kompetente Antwort.
MFG, Andreas Maier |
|